Rivertex Technical Fabrics Group BV und/oder Rivertex UK Ltd mit Sitz in Culemborg und Huntingdon (im Folgenden als "Rivertex" bezeichnet) erklären;
1. ANWENDUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sind Teil aller (zukünftigen) Rechtsverhältnisse zwischen Rivertex und der Gegenpartei.
1.2 Die Anwendung Allgemeiner Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Aus eventuell vereinbarten Abweichungen der Anwendbarkeit dieser Bedingungen kann die Gegenpartei keine Rechte für zukünftige Verträge mit Rivertex ableiten.
1.4 Die Allgemeine Bedingungen werden dem Kunden zugesandt, danach wird davon ausgegangen, dass sie bei folgenden Lieferungen bekannt sind. Die Allgemeinen Bedingungen werden jederzeit auf Anfrage kostenlos zugesandt.
2. ANGEBOTE
2.1 Alle Angebote von Rivertex sind unverbindlich. Ein Angebot von Rivertex gilt auf jeden Fall als abgelehnt, wenn die Gegenpartei dieses nicht innerhalb eines Monats nach Angebotsdatum schriftlich akzeptiert hat.
2.2 Ein Vertrag zwischen Rivertex und der Gegenpartei kommt zustande, indem Rivertex die von der Gegenpartei aufgegebene Bestellung schriftlich bestätigt. Eventuelle vorherige Vereinbarungen oder Zusicherungen, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht schriftlich bestätigt sind, werden damit ungültig.
3. PREISE
3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt und anderer Steuern.
3.2 Sollten sich nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen betreffend die Faktoren der Gestehungskosten ergeben, ist Rivertex berechtigt, zu bedingen, dass der vereinbarte Preis dementsprechend erhöht wird. Rivertex wird die Gegenpartei über eventuelle Preiserhöhungen schriftlich informieren. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der betreffenden Mitteilung Rivertex schriftlich mitteilt, den Vertrag aufzuheben, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
3.3 Als Beitrag an die Versandkosten kann der Gegenpartei ein Betrag in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten und bis zu welchem Rechnungswert sie in Rechnung gestellt werden, können Sie bei Rivertex jederzeit nachfragen. Einfuhrzölle gehen zulasten des Käufers.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
4.1 Das Transportrisiko für die Waren geht auf die Gegenpartei in dem Zeitpunkt über, in dem diese beim Einladen in das Transportmittel den Ort der Lagerung in den Niederlanden verlassen.
4.2 Bei Unterlassung der Entgegennahme durch die Gegenpartei ist Rivertex zur Lagerung auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei berechtigt.
4.3 Die im Angebot genannten und vereinbarten Lieferfristen gelten als annähernd angegeben. Rivertex bemüht sich, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfristen gibt dem Kunden kein Recht zur Aufhebung des Vertrags beziehungsweise auf Entschädigung.
4.4 Die gelieferte Menge darf um 5% von der bestellten Menge abweichen. Dies kann nicht als Mangel betrachtet werden.
5. ZAHLUNG
5.1 Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Rechnungen zahlbar rein netto 30 Tage nach Rechnungsdatum.
5.2 Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gibt dies Rivertex das Recht, eventuelle folgende Lieferungen an die Gegenpartei suspendieren.
5.3 Ungeachtet dessen, dass die Gefahr der Waren beim Kunden liegt, behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Zahlung vor. Im Falle der Nichtzahlung ist der Kunde verpflichtet, die noch vorhandenen Waren auf erste Aufforderung zurückzusenden. Die bezahlten Vorschüsse gelten in diesem Fall als zur Entschädigung möglicher Verluste beim Wiederverkauf erworben.
5.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Gegenpartei verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum, ohne dass Inverzugsetzung erforderlich ist, einen Zins von 2% pro Monat jeweils bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags zu bezahlen.
5.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Rivertex zur Eintreibung des ihr von der Gegenpartei geschuldeten Betrags entstehen, gehen zulasten der Gegenpartei.
6. BEANSTANDUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN
6.1 Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel werden nicht akzeptiert, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung per Einschreiben an Rivertex in Culemborg gerichtet werden oder falls an der Kaufware Veränderungen vorgenommen wurden.
6.2 Beanstandungen wegen verborgener Mängel werden nicht akzeptiert, falls sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung der Mängel per Einschreiben an Rivertex in Culemborg gerichtet werden. Unsere Verantwortlichkeit für verborgene Mängel beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung.
7. HÖHERE GEWALT
7.1 Im Fall von höherer Gewalt ist Rivertex berechtigt, wahlweise die Ausführung des Vertrags aufzuschieben bzw. den Vertrag als Ganzes bzw. für dessen nicht ausgeführten Teil zu annullieren. Höhere Gewalt gibt dem Kunden kein Recht auf Aufhebung bzw. Entschädigung. Unter höherer Gewalt werden in jedem Fall verstanden: Unterbrechung der Belieferung, Streik, Aussperrung, Feuer, Personalmangel.
8. SUSPENDIERUNG UND AUFHEBUNG DES VERTRAGS
8.1 In allen Fällen, in denen ein Vertrag seitens des Kunden gelöst bzw. aufgehoben wird, schuldet uns dieser von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Entschädigung, die pauschal auf 40% des Vertragswertes festgestellt wird.
8.2 Falls unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Ereignisse oder Taten, die das Vertrauen in die gute Ausführung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen beziehungsweise unmöglich machen, erschüttert wird, behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer geeignete Sicherheiten zu fordern. Falls der Käufer sich weigert, darauf einzugehen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Verpflichtungen ganz oder teilweise zu suspendieren oder sogar die ganze Bestellung oder einen Teil davon zu annullieren.
9. HAFTUNG
9.1 Rivertex ist ausschließlich für Schaden haftbar, welcher die unmittelbare und nachweisbare Folge eines Mangels ist, der Rivertex zuzurechnen ist. Rivertex ist für alle anderen Formen von Schaden, wie indirekter Schaden, Folgeschaden, Unternehmensschaden, Verzögerungsschaden und Einkommensausfall, niemals haftbar.
10. DIVERSES
Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Tiel hinterlegt. Auf diese Bedingungen findet das niederländische Recht Anwendung. Eventuelle Streitfälle werden dem Gericht in Arnhem vorgelegt.
1. ANWENDUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sind Teil aller (zukünftigen) Rechtsverhältnisse zwischen Rivertex und der Gegenpartei.
1.2 Die Anwendung Allgemeiner Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Aus eventuell vereinbarten Abweichungen der Anwendbarkeit dieser Bedingungen kann die Gegenpartei keine Rechte für zukünftige Verträge mit Rivertex ableiten.
1.4 Die Allgemeine Bedingungen werden dem Kunden zugesandt, danach wird davon ausgegangen, dass sie bei folgenden Lieferungen bekannt sind. Die Allgemeinen Bedingungen werden jederzeit auf Anfrage kostenlos zugesandt.
2. ANGEBOTE
2.1 Alle Angebote von Rivertex sind unverbindlich. Ein Angebot von Rivertex gilt auf jeden Fall als abgelehnt, wenn die Gegenpartei dieses nicht innerhalb eines Monats nach Angebotsdatum schriftlich akzeptiert hat.
2.2 Ein Vertrag zwischen Rivertex und der Gegenpartei kommt zustande, indem Rivertex die von der Gegenpartei aufgegebene Bestellung schriftlich bestätigt. Eventuelle vorherige Vereinbarungen oder Zusicherungen, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht schriftlich bestätigt sind, werden damit ungültig.
3. PREISE
3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt und anderer Steuern.
3.2 Sollten sich nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen betreffend die Faktoren der Gestehungskosten ergeben, ist Rivertex berechtigt, zu bedingen, dass der vereinbarte Preis dementsprechend erhöht wird. Rivertex wird die Gegenpartei über eventuelle Preiserhöhungen schriftlich informieren. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der betreffenden Mitteilung Rivertex schriftlich mitteilt, den Vertrag aufzuheben, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
3.3 Als Beitrag an die Versandkosten kann der Gegenpartei ein Betrag in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten und bis zu welchem Rechnungswert sie in Rechnung gestellt werden, können Sie bei Rivertex jederzeit nachfragen. Einfuhrzölle gehen zulasten des Käufers.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
4.1 Das Transportrisiko für die Waren geht auf die Gegenpartei in dem Zeitpunkt über, in dem diese beim Einladen in das Transportmittel den Ort der Lagerung in den Niederlanden verlassen.
4.2 Bei Unterlassung der Entgegennahme durch die Gegenpartei ist Rivertex zur Lagerung auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei berechtigt.
4.3 Die im Angebot genannten und vereinbarten Lieferfristen gelten als annähernd angegeben. Rivertex bemüht sich, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfristen gibt dem Kunden kein Recht zur Aufhebung des Vertrags beziehungsweise auf Entschädigung.
4.4 Die gelieferte Menge darf um 5% von der bestellten Menge abweichen. Dies kann nicht als Mangel betrachtet werden.
5. ZAHLUNG
5.1 Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Rechnungen zahlbar rein netto 30 Tage nach Rechnungsdatum.
5.2 Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gibt dies Rivertex das Recht, eventuelle folgende Lieferungen an die Gegenpartei suspendieren.
5.3 Ungeachtet dessen, dass die Gefahr der Waren beim Kunden liegt, behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Zahlung vor. Im Falle der Nichtzahlung ist der Kunde verpflichtet, die noch vorhandenen Waren auf erste Aufforderung zurückzusenden. Die bezahlten Vorschüsse gelten in diesem Fall als zur Entschädigung möglicher Verluste beim Wiederverkauf erworben.
5.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Gegenpartei verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum, ohne dass Inverzugsetzung erforderlich ist, einen Zins von 2% pro Monat jeweils bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags zu bezahlen.
5.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Rivertex zur Eintreibung des ihr von der Gegenpartei geschuldeten Betrags entstehen, gehen zulasten der Gegenpartei.
6. BEANSTANDUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN
6.1 Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel werden nicht akzeptiert, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung per Einschreiben an Rivertex in Culemborg gerichtet werden oder falls an der Kaufware Veränderungen vorgenommen wurden.
6.2 Beanstandungen wegen verborgener Mängel werden nicht akzeptiert, falls sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung der Mängel per Einschreiben an Rivertex in Culemborg gerichtet werden. Unsere Verantwortlichkeit für verborgene Mängel beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung.
7. HÖHERE GEWALT
7.1 Im Fall von höherer Gewalt ist Rivertex berechtigt, wahlweise die Ausführung des Vertrags aufzuschieben bzw. den Vertrag als Ganzes bzw. für dessen nicht ausgeführten Teil zu annullieren. Höhere Gewalt gibt dem Kunden kein Recht auf Aufhebung bzw. Entschädigung. Unter höherer Gewalt werden in jedem Fall verstanden: Unterbrechung der Belieferung, Streik, Aussperrung, Feuer, Personalmangel.
8. SUSPENDIERUNG UND AUFHEBUNG DES VERTRAGS
8.1 In allen Fällen, in denen ein Vertrag seitens des Kunden gelöst bzw. aufgehoben wird, schuldet uns dieser von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Entschädigung, die pauschal auf 40% des Vertragswertes festgestellt wird.
8.2 Falls unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Ereignisse oder Taten, die das Vertrauen in die gute Ausführung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen beziehungsweise unmöglich machen, erschüttert wird, behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer geeignete Sicherheiten zu fordern. Falls der Käufer sich weigert, darauf einzugehen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Verpflichtungen ganz oder teilweise zu suspendieren oder sogar die ganze Bestellung oder einen Teil davon zu annullieren.
9. HAFTUNG
9.1 Rivertex ist ausschließlich für Schaden haftbar, welcher die unmittelbare und nachweisbare Folge eines Mangels ist, der Rivertex zuzurechnen ist. Rivertex ist für alle anderen Formen von Schaden, wie indirekter Schaden, Folgeschaden, Unternehmensschaden, Verzögerungsschaden und Einkommensausfall, niemals haftbar.
10. DIVERSES
Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Tiel hinterlegt. Auf diese Bedingungen findet das niederländische Recht Anwendung. Eventuelle Streitfälle werden dem Gericht in Arnhem vorgelegt.